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Tiefbauämter in Sinsheim - Öffnungszeiten

Info zu Tiefbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg
Telefon:062215221295
Fax:0622152291456
E-Mail:baurechtsamt@rhein-neckar-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 7:30-12 Uhr sowie Mi 7:30-17 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
Weitere Behörden in der Nähe von Sinsheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Tiefbauamt des Landkreises
21.17 km von Sinsheim
Anschrift:Neckarelzer Straße 7, 74821 Mosbach
Telefon:06261840
E-Mail:post@neckar-odenwald-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Tiefbauamt
22.88 km von Sinsheim
Anschrift:Gaisbergstraße 7, 69117 Heidelberg
Telefon:062215827000
Fax:06221584627000
E-Mail:tiefbauamt@heidelberg.de
Öffnungs­zeiten:Nach telefonischer Vereinbarung
(2)
Tiefbauamt
26.59 km von Sinsheim
Anschrift:Cäcilienstraße 49, 74072 Heilbronn
Telefon:07131562760
Fax:07131563179
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Anschrift:Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn
Telefon:07131994308
Fax:07131994190
E-Mail:bauen-umwelt@landratsamt-heilbronn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 13:30-18 Uhr
(5)
Tiefbauamt
33.86 km von Sinsheim
Anschrift:Maximilianstraße 93, 67346 Speyer
Telefon:06232142727
Fax:06232142410
E-Mail:tiefbau@stadt-speyer.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Tiefbauamt

Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.

Zuständigkeitsbereiche des Tiefbauamtes

Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.

Straßen- und Wegebau

Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.

Tunnelbau

Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie  Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.

Kanalbau

Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.

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