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Friedhofsämter in Wiesenbach (Baden) - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd
Telefon:062238040
Fax:062238049299
E-Mail:stadtverwaltung@neckargemuend.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr und nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Wiesenbach (Baden)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Heidelberger Straße 34, 69256 Mauer
Telefon:06226922032
Fax:06226922099
E-Mail:rathaus@gemeinde-mauer.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo 15.30-18.30 Uhr
(3)
Friedhofsverwaltung Neckarsteinach
5.51 km von Wiesenbach (Baden)
Anschrift:Hauptstraße 7, 69239 Neckarsteinach
Telefon:06229920024
Fax:06229920019
E-Mail:info@neckarsteinach.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Anschrift:Rathausstraße 28, 69250 Schönau
Telefon:0622820721
Fax:062288505
E-Mail:michael.skarke@stadt-schoenau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(2)
Friedhofsverwaltung Leimen
9.44 km von Wiesenbach (Baden)
Anschrift:Rathausstraße 1-3, 69181 Leimen
Telefon:062247040
Fax:06224704150
E-Mail:stadt@leimen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do, Fr 8 - 12 Uhr, Di 14.30 - 18.30 Uhr, Do 13:40-17 Uhr
Anschrift:Steigerweg 20, 69117 Heidelberg
Telefon:062215828050
E-Mail:Friedhofsverwaltung@Heidelberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Wiesenbach (Baden)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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