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Anschrift: | Mauserstraße 28,, 78727 Oberndorf am Neckar |
Telefon: | 074238150 |
Fax: | 07423815266 |
E-Mail: | poststelle@agoberndorf.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Königstraße 20,, 78628 Rottweil |
Telefon: | 07412430 |
Fax: | 07412432345 |
E-Mail: | poststelle@agrottweil.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Hauptstraße 40,, 77709 Wolfach |
Telefon: | 078349770 |
Fax: | 07834977285 |
E-Mail: | poststelle@agwolfach.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Stuttgarter Str. 15,, 72250 Freudenstadt |
Telefon: | 07441561500 |
Fax: | 07441561511 |
E-Mail: | poststelle@agfreudenstadt.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Am Hoptbühl 7/1, 78048 Villingen-Schwenningen |
Telefon: | 0772184090 |
Fax: | 07721840933 |
E-Mail: | poststellevs@lag.bwl.de |
Anschrift: | Niedere Straße 94,, 78050 Villingen-Schwenningen |
Telefon: | 077212030 |
Fax: | 07721203199 |
E-Mail: | poststelle@agvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Marktplatz 22, 72160 Horb am Neckar |
Telefon: | 0745155180 |
Fax: | 07551551840 |
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Die Schwarzwald-Gemeinde Aichhalden liegt im Osten des mittleren Schwarzwalds am Übergang zur Baarhochebene. Zu den Ehrenbürger zählen der Oberlehrer Johannes Ott soviel der Gemeindepfleger Johannes Summ.
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Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Amtsgericht regelmäßig die Eingangsinstanz. Vor dem Amtsgericht werden Verfahren des Zivil- und Strafrechts verhandelt.
Im Rahmen des Zivilrechts obliegen dem Amtsgericht regelmäßig folgende Aufgaben: das Einleiten von Mahnverfahren, das Führen des Handels-, Vereins- und Güterechtsregisters und das Verhandeln von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Vor dem Amtsgericht werden Strafverfahren verhandelt, wenn keine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten und mit keiner gesonderten Unterbringung des Beschuldigten (z. B. in Sicherheitsverwahrung) zu rechnen ist.
Dem Amtsgericht sind normalerweise das Landgericht, das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof. Je nach Verfahrensgegenstand kann die Instanzenreihenfolge der übergeordneten Gerichte variieren.
Die Zuständigkeiten des Amtsgerichts werden im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Gleichermaßen sind dort Regelungen zur Organisation, richterlichen Besetzung der Amtsgerichte sowie zur Dienstaufsicht zu finden.
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