Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 1, 74535 Mainhardt |
Telefon: | 07903915025 |
Fax: | 07903915050 |
E-Mail: | rathaus@mainhardt.de |
Anschrift: | Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall |
Telefon: | 07917557261 |
Fax: | 079175597261 |
E-Mail: | info@lrasha.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 3, 71560 Sulzbach an der Murr |
Telefon: | 07193510 |
Fax: | 071935129 |
E-Mail: | bma@sulzbach-murr.de |
Anschrift: | Marktplatz 10, 71540 Murrhardt |
Telefon: | 07192213124 |
Fax: | 07192213198 |
E-Mail: | info@murrhardt.de |
Anschrift: | Gymnasiumstraße 2, 74523 Schwäbisch Hall |
Telefon: | 0791751242 |
Fax: | 0791751409 |
E-Mail: | info@schwaebischhall.de |
Anschrift: | Schlossstraße 20, 74632 Neuenstein |
Telefon: | 0794210528 |
Fax: | 0794210566 |
E-Mail: | stadtverwaltung@neuenstein.de |
Anschrift: | Adolzfurter Straße 12, 74626 Bretzfeld |
Telefon: | 0794677152 |
Fax: | 0794677114 |
E-Mail: | rathaus@bretzfeld.de |
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Mainhardt ist ein Luftkurort im Landkreis Schwäbisch Hall. Die kleine Jagdschloss „Schlössle“, das Turmuhrenmuseum und das Römer-Museum sind Sehenswürdigkeiten, die einen Besuch wert sind. Zu den...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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