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Ausländerbehörden in Sankt Georgen im Schwarzwald - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(53)
Ausländerbehörde des Landkreises
12.22 km von Sankt Georgen im Schwarzwald
Anschrift:Auf der Steig 6, 78048 Villingen-Schwenningen
Telefon:077219137286
Fax:077219138900
E-Mail:poststelle@lrasbk.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-11:30 Uhr
Do 8-11:30 Uhr und 14-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Sankt Georgen im Schwarzwald

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(72)
Ausländeramt
11.51 km von Sankt Georgen im Schwarzwald
Anschrift:Auf der Steig 6, 78052 Villingen-Schwenningen
Telefon:07721821407
Fax:07721821427
E-Mail:buergeramt@villingen-schwenningen.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(14)
Ausländerbehörde
21.85 km von Sankt Georgen im Schwarzwald
Anschrift:Hauptstraße 21-23, 78628 Rottweil
Telefon:0741494289
Fax:0741494361
E-Mail:stadt@rottweil.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(19)
Ausländerbehörde des Landkreises
22.27 km von Sankt Georgen im Schwarzwald
Anschrift:Königstraße 36, 78628 Rottweil
Telefon:07412440
E-Mail:auslaenderamt@landkreis-rottweil.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(26)
Ausländeramt
22.51 km von Sankt Georgen im Schwarzwald
Anschrift:Rathausplatz 2, 78166 Donaueschingen
Telefon:0771857173
E-Mail:ilona.knoepfle@donaueschingen.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(46)
Ordnungsamt, Abt. Ausländerwesen des Landkreises
35.78 km von Sankt Georgen im Schwarzwald
Anschrift:Adolf-Sexauer-Straße 1/1, 79312 Emmendingen
Telefon:076414518124
Fax:076414518199
E-Mail:mail@landkreis-emmendingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8:30-12 Uhr Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde Sankt Georgen im Schwarzwald
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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