Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 18, 72101 Rottenburg am Neckar |
Telefon: | 07472165226 |
E-Mail: | stadt@rottenburg.de |
Anschrift: | Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen |
Telefon: | 070712074011 |
E-Mail: | baurecht@kreis-tuebingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Freiherr-vom-Stein-Str. 20, 72116 Mössingen |
Telefon: | 074733700 |
E-Mail: | info@moessingen.de |
Anschrift: | Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen |
Telefon: | 070712042563 |
E-Mail: | baurecht@tuebingen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 72379 Hechingen |
Telefon: | 074719400 |
E-Mail: | buero.bm@hechingen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 71071 Herrenberg |
Telefon: | 07032924261 |
E-Mail: | f.bihler@herrenberg.de |
Anschrift: | Marktplatz 6-16, 72160 Horb am Neckar |
Telefon: | 07451901122 |
E-Mail: | post@horb.de |
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Rottenburg am Neckar liegt im Landkreis Tübingen, ca. 12km südwestlich von Tübingen am Neckar. Bekannt ist Rottenburg als Römer- und Bischofsstadt und wurde in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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