Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen |
Telefon: | 074619265701 |
Fax: | 074619263087 |
E-Mail: | umwelt@landkreis-tuttlingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 19, 78549 Spaichingen |
Telefon: | 074249571604 |
Fax: | 074249571119 |
E-Mail: | zentrale@spaichingen.de |
Anschrift: | Schultheiß-Koch-Platz 1, 78647 Trossingen |
Telefon: | 0742525250 |
Fax: | 0742525150 |
E-Mail: | stadt@trossingen.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 78532 Tuttlingen |
Telefon: | 0746199321 |
Fax: | 0746199444 |
E-Mail: | info@tuttlingen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 16, 78570 Mühlheim an der Donau |
Telefon: | 07463994012 |
Fax: | 07463994020 |
E-Mail: | info@muehlheim-donau.de |
Anschrift: | Gosheimer Straße 14-18, 78564 Wehingen |
Telefon: | 07426947011 |
Fax: | 07426947020 |
E-Mail: | info@wehingen.de |
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Die Gemeinde ist direkt an der Baarhochebene, am Fuß der Schwäbischen Alb gelegen. Hausen ob Verena liegt ca. zehn Kilometer nordwestlich der Kreisstadt Tuttlingen. Kunstausstellungen aus dem 19. und 20...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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