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Friedhofsämter in Rosenfeld - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Friedhofsverwaltung Rosenfeld
1.53 km von Rosenfeld
Anschrift:Frauenberggasse 1, 72348 Rosenfeld
Telefon:0742893920
Fax:07428939233
E-Mail:info@rosenfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8:30 - 11:30 und Di 14:00 - 18:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Rosenfeld

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Alte Hauptstraße 7, 72355 Schömberg
Telefon:07427940217
Fax:07427940224
E-Mail:sabine.neumann@stadt-schoemberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr
Fr 8:30-12:30 Uhr
sowie Di 14-18 Uhr
Anschrift:Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf am Neckar
Telefon:07423771321
Fax:07423772111
E-Mail:Stadt@Oberndorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16:30 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
Anschrift:Färberstraße 2, 72336 Balingen
Telefon:07433170232
Fax:07433170330
E-Mail:stadt@balingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
Anschrift:Obere Hauptstraße 2, 72172 Sulz am Neckar
Telefon:0745496500
Fax:07454965012
E-Mail:stadtverwaltung@sulz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9:30-11:30 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 2, 78667 Villingendorf
Telefon:074192980
Fax:0741929829
E-Mail:info@villingendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 11.30 und Di 14.00 - 17.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Friedhofsamt Rosenfeld
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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