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Sozialämter in Rehling - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
1.05 km von Rehling
Anschrift:Hauptstr. 1, 86508 Rehling
Telefon:0823796050
Fax:08237960550
E-Mail:info@gemeinde-rehling.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-11:30 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
(8)
Sozialamt des Landkreises
15.96 km von Rehling
Anschrift:Münchener Str. 9, 86551 Aichach
Telefon:0825192128
Fax:0825192480128
E-Mail:poststelle@lra-aic-fdb.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Rehling

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
3.8 km von Rehling
Anschrift:Marktplatz 1, 86447 Aindling
Telefon:0823796070
Fax:08237960750
E-Mail:info@vg-aindling.de
Öffnungs­zeiten:Mo.-Fr. 8.00 - 12.00 Uhr, Do. 13.30 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
4.5 km von Rehling
Anschrift:Augsburger Str. 20, 86462 Langweid am Lech
Telefon:0823084000
Fax:08230840012
E-Mail:gemeinde@langweid.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:30 und Mi 15:00 - 18:00 Uhr
(2)
Sozialamt
5.54 km von Rehling
Anschrift:Mühlweg 2, 86444 Affing
Telefon:0820796000
Fax:082078645
E-Mail:gemeinde@affing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(7)
Sozialamt
7.59 km von Rehling
Anschrift:Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen
Telefon:08212491204
Fax:08212491104
E-Mail:soziales@stadt-gersthofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13:30-16:30 Uhr Mi 8-13 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
(2)
Sozialamt
7.77 km von Rehling
Anschrift:Schloßstraße 2, 86405 Meitingen
Telefon:0827181990
Fax:08271819940
E-Mail:info@markt-meitingen.de
Öffnungs­zeiten:Do 8-12 Uhr und 15-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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