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Sozialämter in Perach - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
4.13 km von Perach
Anschrift:Öttinger Straße 1, 84571 Reischach
Telefon:08670988612
Fax:08670988660
E-Mail:info@reischach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
(6)
Sozialamt des Landkreises
8.23 km von Perach
Anschrift:Bahnhofstr. 38, 84503 Altötting
Telefon:08671502209
Fax:08671502250
E-Mail:kanzlei@lra-aoe.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr

einzelne Fachbereiche können abweichen
Weitere Behörden in der Nähe von Perach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
5.77 km von Perach
Anschrift:Marktplatz 1, 84533 Marktl
Telefon:08678988810
E-Mail:markt@marktl.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(1)
Sozialamt
6.49 km von Perach
Anschrift:Ludwigstraße 62, 84524 Neuötting
Telefon:08671998032
Fax:08671998048
E-Mail:rathaus@neuoetting.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr Do 14-18 Uhr
(2)
Sozialamt
7.22 km von Perach
Anschrift:Untere Dorfstr. 3, 84547 Emmerting
Telefon:0867998730
Fax:08679987330
E-Mail:verwaltung@gemeinde-emmerting.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
7.82 km von Perach
Anschrift:Rupertistr. 22, 84367 Zeilarn
Telefon:0857296930
Fax:08572969329
E-Mail:info@zeilarn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 & Mo, Di 14:00 - 16:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(2)
Sozialamt
7.9 km von Perach
Anschrift:Kapellplatz 2a, 84503 Altötting
Telefon:08671506283
Fax:08671506234
E-Mail:info@altoetting.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8.00 - 14.00 Uhr, Di, Mi 8.00 - 12.00 & 14.00 - 16.00 Uhr, Do 8.00 - 12.00 & 14.00 - 18.00 Uhr, Fr 8.00 - 12.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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