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Sozialämter in Tyrlaching - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
3.41 km von Tyrlaching
Anschrift:Hauptstr. 21, 84558 Kirchweidach
Telefon:0862398860
Fax:08623988628
E-Mail:info@vg-kirchweidach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(6)
Sozialamt des Landkreises
18.04 km von Tyrlaching
Anschrift:Bahnhofstr. 38, 84503 Altötting
Telefon:08671502209
Fax:08671502250
E-Mail:kanzlei@lra-aoe.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr

einzelne Fachbereiche können abweichen
Weitere Behörden in der Nähe von Tyrlaching

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
7.07 km von Tyrlaching
Anschrift:Bräuanger 1, 83349 Palling
Telefon:08629988210
Fax:08629988220
E-Mail:gemeinde@palling.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr
Di+Do 8-12 Uhr und 13:30-16:30 Uhr
(2)
Sozialamt
7.34 km von Tyrlaching
Anschrift:Stadtplatz 1, 84529 Tittmoning
Telefon:0868370070
Fax:08683700730
E-Mail:info@tittmoning.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Fr 8-12 Uhr sowie Do 8-13 Uhr und 14-17:30 Uhr
(2)
Sozialamt
7.68 km von Tyrlaching
Anschrift:Trostberger Str. 9, 83342 Tacherting
Telefon:0862180060
Fax:08621800625
E-Mail:gemeinde@tacherting.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr (mittwochs geschlossen)
(4)
Sozialamt
9.21 km von Tyrlaching
Anschrift:Hauptstraße 24, 83308 Trostberg
Telefon:08621801135
Fax:08621801180
E-Mail:info@trostberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(2)
Sozialamt
10.14 km von Tyrlaching
Anschrift:Rathausplatz 1, 84518 Garching an der Alz
Telefon:0863462115
Fax:08634621815
E-Mail:manuela.goetz@garching-alz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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