Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Mühlweg 16 a, 92260 Ammerthal |
Telefon: | 0962892330 |
Fax: | 09628923320 |
E-Mail: | gemeinde@ammerthal.de |
Anschrift: | Zeughausstraße 2, 92224 Amberg |
Telefon: | 0962139551 |
Fax: | 0962139698 |
E-Mail: | abteilung3@amberg-sulzbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstraße 1, 92289 Ursensollen |
Telefon: | 09628923913 |
Fax: | 09628923919 |
E-Mail: | gemeinde@ursensollen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 92284 Poppenricht |
Telefon: | 09621658317 |
Fax: | 09621658320 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@poppenricht.de |
Anschrift: | Steinhofgasse 2, 92224 Amberg |
Telefon: | 09621100 |
Fax: | 09621101451 |
E-Mail: | stadt@amberg.de |
Anschrift: | Am Dorfplatz 2, 92278 Illschwang |
Telefon: | 0966691310 |
Fax: | 09666913125 |
E-Mail: | kontakt@vgib.bayern |
Anschrift: | Rathausgasse 2, 92237 Sulzbach-Rosenberg |
Telefon: | 09661510151 |
Fax: | 096614333 |
E-Mail: | info@sulzbach-rosenberg.de |
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Ammerthal liegt 7 km westlich von Amberg am Osthang des Fränkischen Jura. Der Ort besteht aus 2 Gemarkungen und ist seit ca. 2800 Jahren besiedelt. In der Gemeinde befindet sich sowohl die kath. St...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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