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Sozialämter in Sulzbach-Rosenberg - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Sozialamt
1.28 km von Sulzbach-Rosenberg
Anschrift:Luitpoldplatz 5, 92237 Sulzbach-Rosenberg
Telefon:09661510149
Fax:096614333
E-Mail:info@sulzbach-rosenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 und Mo, Di, Do 14:00 - 16:00 Uhr Mi 14:00 - 15:00 Uhr
(9)
Sozialamt des Landkreises
12.16 km von Sulzbach-Rosenberg
Anschrift:Zeughausstraße 2, 92224 Amberg
Telefon:09621390
Fax:0962137605324
E-Mail:sozialamt@amberg-sulzbach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Sulzbach-Rosenberg

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
5.67 km von Sulzbach-Rosenberg
Anschrift:Herbert-Falk-Str. 5, 92256 Hahnbach
Telefon:09664913417
Fax:09664913434
E-Mail:elisabeth.lederer@hahnbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 08:00-12:00 und 13:30-16:00 Mi 08:00-12:00 Do 08:00-12:00 und 13:30-17:00 Fr 08:00-12:00
(1)
Sozialamt
6.84 km von Sulzbach-Rosenberg
Anschrift:Rathausplatz 1, 92284 Poppenricht
Telefon:09621658319
Fax:09621658320
E-Mail:gemeindeverwaltung@poppenricht.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 und Di, Do 14:00 - 17:00 Uhr
(2)
Sozialamt
7.42 km von Sulzbach-Rosenberg
Anschrift:Hirschbachstraße 8, 92265 Edelsfeld
Telefon:0966591330
Fax:09665913322
E-Mail:gemeinde@edelsfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8.00 - 13.30 Uhr, Di 14.00 - 16.00 Uhr, Mi-Fr 8.00 - 12.00 und Do 14.00 - 18.00 Uhr
(3)
Sozialamt
7.85 km von Sulzbach-Rosenberg
Anschrift:Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Telefon:09663913016
Fax:09663913030
E-Mail:info@vg-neukirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mi 8-13:30 Uhr
Do 13-18:30 Uhr
(2)
Sozialamt
8.16 km von Sulzbach-Rosenberg
Anschrift:Am Dorfplatz 2, 92278 Illschwang
Telefon:09666913112
Fax:09666913125
E-Mail:kontakt@vgib.bayern
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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