Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz |
Telefon: | 08041505483 |
Fax: | 08041505303 |
E-Mail: | g-amt@lra-toelz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wendelsteinstraße 1, 83714 Miesbach |
Telefon: | 080257044300 |
Fax: | 0802570477040 |
E-Mail: | buergerservice@lra-mb.bayern.de |
Anschrift: | Dampfschiffstraße 2 a, 82319 Starnberg |
Telefon: | 0815114877900 |
Fax: | 0815114811999 |
E-Mail: | gesundheitsamt@LRA-starnberg.de |
Anschrift: | Eisenkramergasse 11, 82362 Weilheim in Oberbayern |
Telefon: | 088616810 |
Fax: | 088616812699 |
E-Mail: | gesundheitsamt@lra-wm.bayern.de |
Anschrift: | Prinzregentenstraße 19, 83022 Rosenheim |
Telefon: | 080313926002 |
Fax: | 080313929060 |
E-Mail: | gesundheitsamt@lra-rosenheim.de |
Anschrift: | Mariahilfplatz 17, 81541 München |
Telefon: | 08962210 |
Fax: | 08962212278 |
E-Mail: | poststelle@lra-m.bayern.de |
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Die bäuerlich geprägte Gemeinde Greiling liegt im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Die Stadt Bad Tölz liegt nur wenige Kilometer entfernt. In der Ortschaft befindet sich ein Flugplatz...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gesundheitsamt stellt eine wichtige Verwaltungseinheit des deutschen Gesundheitswesens dar. Unterschieden wird zwischen staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern. In den meisten Bundesländern sind Gesundheitsbehörden auf Landkreisebene angesiedelt.
Das deutsche Gesundheitssystem kümmert sich um die Beziehungen zwischen Leistungserbringern, Versicherungen und Versicherten. Die Gesundheitsämter haben als Regulierungs- und Überwachungsstellen eine wichtige Funktion im Gesundheitssystem Deutschlands.
Die Gesundheitsbehörden haben vielfältige Aufgaben, von denen die amts- und jugendärztlichen Dienste neben Gesundheitsberatungen hervorzuheben sind. Auch die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes sowie die Hygieneüberwachung stellen wesentliche Zuständigkeitsbereiche dar.
Neben überwachenden und beratenden Aufgaben (z. B. Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung) nimmt das Gesundheitsamt im Allgemeinen spezielle Gesundheitsdienste wahr. Zu benennen sind u. a. der amtsärztliche, kinder- und jugendärztliche sowie der sozialpsychiatrische Dienst.
Die hygienische Überwachungen von öffentlichen Einrichtungen ist eine wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamtes. Insbesondere medizinische, Gemeinschafts- und Pflegeeinrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Hallenbäder) unterliegen strengen hygienischen Standards.
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