Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dorf 7 1/3, 83676 Jachenau |
Telefon: | 080439189972 |
Fax: | 08043413 |
E-Mail: | gemeinde@jachenau.de |
Anschrift: | Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz |
Telefon: | 08041505341 |
Fax: | 08041505302 |
E-Mail: | abteilung2@lra-toelz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kalmbachstraße 11, 82431 Kochel am See |
Telefon: | 08851921229 |
Fax: | 08851921255 |
E-Mail: | bauamt@kochel.de |
Anschrift: | Prälatenstr. 7, 83671 Benediktbeuern |
Telefon: | 08857691324 |
Fax: | 08857691313 |
E-Mail: | info@benediktbeuern.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 83661 Lenggries |
Telefon: | 080425008300 |
Fax: | 080425008101 |
E-Mail: | gemeinde@lenggries.de |
Anschrift: | Badstraße 3, 83670 Bad Heilbrunn |
Telefon: | 08046188920 |
Fax: | 08046188929 |
E-Mail: | gemeinde@bad-heilbrunn.de |
Anschrift: | Mittenwalder Str. 8, 82499 Wallgau |
Telefon: | 0882592500 |
Fax: | 08825925044 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Zwischen Bad Tölz und Garmisch-Partenkirchen liegt die Gemeinde Jachenau im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen in Oberbayern. Erstmals wurde die Ortschaft 1192 in einer Urkunde erwähnt. Sehenswert ist die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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