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Sozialämter in Gleißenberg - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
7.38 km von Gleißenberg
Anschrift:Rathausplatz 1, 93495 Weiding
Telefon:09977941113
Fax:09977941133
E-Mail:poststelle@weiding.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 7.30-12.00 & 13.00-16.30 Uhr, Do 7.30-12.00 & 13.00-18.00 Uhr, Fr 7.30-13.00 Uhr
(6)
Sozialamt des Landkreises
12.81 km von Gleißenberg
Anschrift:Rachelstraße 6, 93413 Cham
Telefon:0997178295
Fax:09971845295
E-Mail:poststelle@lra.landkreis-cham.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr Fr 8-12 Uhr
bitte mit Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Gleißenberg

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
6.29 km von Gleißenberg
Anschrift:Marktplatz 14/16, 93449 Waldmünchen
Telefon:099723070
Fax:0997230730
E-Mail:poststelle@waldmuenchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 und Mo-Do 14.00-16.00 Uhr
(4)
Sozialamt
7.18 km von Gleißenberg
Anschrift:Burgstr. 1, 93437 Furth im Wald
Telefon:0997350912
Fax:0997350950
E-Mail:christine.lamecker@furth.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-15:30 Uhr und Do 13-18 Uhr
(2)
Sozialamt
7.88 km von Gleißenberg
Anschrift:Kirchgasse 10, 93473 Arnschwang
Telefon:0997794000
Fax:09977940033
E-Mail:poststelle@arnschwang.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Sozialamt
10 km von Gleißenberg
Anschrift:Rhanwaltinger Str. 4, 93494 Waffenbrunn
Telefon:0997148710
Fax:09971487120
E-Mail:poststelle@waffenbrunn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30 - 12.00 und Di 13.00 - 17.00 Uhr, Do 13.00 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
10.84 km von Gleißenberg
Anschrift:Rathausplatz 1, 93488 Schönthal
Telefon:0997884020
Fax:09978840220
E-Mail:poststelle@gemeinde-schoenthal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Di 12:45-16:45 Uhr und Do 12:45-17:45 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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