Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Franz-Xaver-Witt-Str. 4, 93194 Walderbach |
Telefon: | 09464940511 |
Fax: | 09464940525 |
E-Mail: | poststelle@walderbach.de |
Anschrift: | Rachelstraße 6, 93413 Cham |
Telefon: | 0997178216 |
Fax: | 09971845216 |
E-Mail: | poststelle@lra.landkreis-cham.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstr. 14, 93192 Wald |
Telefon: | 094638404122 |
Fax: | 094638404119 |
E-Mail: | poststelle@gemeinde-wald.de |
Anschrift: | Gerichtsstr. 13, 93149 Nittenau |
Telefon: | 0943630915 |
Fax: | 09436309400 |
E-Mail: | poststelle@nittenau.de |
Anschrift: | Rathausstraße 7, 92436 Bruck in der Oberpfalz |
Telefon: | 09434941230 |
Fax: | 09434941226 |
E-Mail: | info@bruck.eu |
Anschrift: | Schwandorfer Straße 20, 92439 Bodenwöhr |
Telefon: | 09434940225 |
Fax: | 09434940220 |
E-Mail: | info@bodenwoehr.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 93170 Bernhardswald |
Telefon: | 0940794060 |
Fax: | 09407940628 |
E-Mail: | gemeinde.bernhardswald@bernhardswald.de |
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Reichenbach liegt im Oberpfälzer Landkreis Cham und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Walderbach an. Die Gemeinde befindet sich im Vorderen Bayerischen Wald am Fluss Regen und besteht aus 7 Ortsteilen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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