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Jugendämter in Schorndorf (Oberpfalz) - Öffnungszeiten

Info zu Jugendamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(17)
Jugendamt des Landkreises
6.32 km von Schorndorf (Oberpfalz)
Anschrift:Rachelstraße 6, 93413 Cham
Telefon:0997178318
Fax:09971845315
E-Mail:poststelle@lra.landkreis-cham.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr Fr 8-12 Uhr
bitte mit Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Schorndorf (Oberpfalz)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(12)
Jugendamt
32.79 km von Schorndorf (Oberpfalz)
Anschrift:Am Platzl 31, 94315 Straubing
Telefon:094219440
Fax:0942194460250
E-Mail:jugendamt@straubing.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(36)
Jugendamt des Landkreises Straubing-Bogen
33.39 km von Schorndorf (Oberpfalz)
Anschrift:Leutnerstraße 15, 94315 Straubing
Telefon:094219730
Fax:09421973230
E-Mail:landratsamt@landkreis-straubing-bogen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr. 7.45-12 Uhr, Mo 13-16 Uhr, Do 13-17 Uhr
(62)
Kreisjugendamt
38.14 km von Schorndorf (Oberpfalz)
Anschrift:Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf
Telefon:09431471396
Fax:09431471382
E-Mail:Kreisjugendamt@lra-sad.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-15:30 Uhr Fr 8-12 Uhr
(45)
Kreisjugendamt des Landkreises Regensburg
39.03 km von Schorndorf (Oberpfalz)
Anschrift:Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg
Telefon:09414009227
Fax:09414009427
E-Mail:jugendamt@landratsamt-regensburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 13-15:30 Uhr Mi+Fr 8-12 Uhr Do 8-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
(15)
Jugendamt
40.04 km von Schorndorf (Oberpfalz)
Anschrift:Richard-Wagner-Straße 17, 93055 Regensburg
Telefon:09415071512
Fax:09415074519
E-Mail:jugendamt@regensburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8-12 Uhr
Do 8-13 Uhr und 15-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Jugendamt

Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.

Geschichte des Jugendamtes

Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.

Organisation von Jugendämtern

Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.

Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).

Jugendschutz

Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.

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