Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstr. 14, 85235 Odelzhausen |
Telefon: | 0813493080 |
Fax: | 08134930844 |
E-Mail: | info@vg-odelzhausen.de |
Anschrift: | Weiherweg 16, 85221 Dachau |
Telefon: | 0813174270 |
Fax: | 081317411270 |
E-Mail: | poststelle@lra-dah.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 37, 82281 Egenhofen |
Telefon: | 08145920410 |
Fax: | 081451039 |
E-Mail: | sabine.koehler@egenhofen.de |
Anschrift: | Sirchenrieder Str. 1, 86510 Ried |
Telefon: | 082337899110 |
Fax: | 082337899118 |
E-Mail: | info@gemeinde-ried.de |
Anschrift: | Augsburger Str. 12, 82291 Mammendorf |
Telefon: | 081458442 |
Fax: | 081451225 |
E-Mail: | info@vgmammendorf.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85253 Erdweg |
Telefon: | 081389317114 |
Fax: | 081389317120 |
E-Mail: | julia.beck@erdweg.de |
Anschrift: | Schulstr. 1, 82216 Maisach |
Telefon: | 08141937226 |
Fax: | 08141937426 |
E-Mail: | info@maisach.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Gemeinde Pfaffenhofen liegt im oberbayerischen Landkreis Dachau. Das kulturelle Leben ist stark durch die örtlichen Vereine geprägt. Die nähere Umgebung lädt zu Wanderungen und Radtouren ein.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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