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Anschrift: | Hauptstr. 28, 94551 Lalling |
Telefon: | 099048312115 |
Fax: | 099048312128 |
E-Mail: | poststelle@vgem-lalling.bayern.de |
Anschrift: | Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf |
Telefon: | 09913100421 |
Fax: | 0991310041250 |
E-Mail: | poststelle@lra-deg.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 94259 Kirchberg im Wald |
Telefon: | 09927940025 |
Fax: | 099271043 |
E-Mail: | poststelle@kirchberg.landkreis-regen.de |
Anschrift: | Hauptstr. 8, 94530 Auerbach |
Telefon: | 099019026113 |
Fax: | 099019026120 |
E-Mail: | gemeinde@auerbach.bayern.de |
Anschrift: | Marktplatz 12, 94508 Schöllnach |
Telefon: | 0990393030 |
Fax: | 09903930330 |
E-Mail: | poststelle@schoellnach.de |
Anschrift: | Marienbergstr. 3, 94261 Kirchdorf im Wald |
Telefon: | 09928940313 |
Fax: | 09928940329 |
E-Mail: | standesamt@kirchdorf.landkreis-regen.de |
Anschrift: | Hauptstr. 34, 94253 Bischofsmais |
Telefon: | 09920940416 |
Fax: | 09920940440 |
E-Mail: | poststelle@bischofsmais.landkreis-regen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Hunding ist eine Gemeinde im Landkreis Deggendorf in Niederbayern. Eine erste urkundliche Erwähnung des Ortes ist für das Jahr 1251 nachgewiesen. Der Ortsteil Rohrstetten wurde bereits 1148 in einer...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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