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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Niederviehbach

Info zu Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Veldener Str. 15, 84036 Landshut
Telefon:08714081153
Fax:0871408161153
E-Mail:abt5@landkreis-landshut.de
(0)
Integrationsbeauftragte Straubing-Bogen
33.91 km von Niederviehbach
Anschrift:Leutnerstr. 15, 94315 Straubing
Telefon:09421973235
Fax:09421973230
E-Mail:aumer.stephanie@landkreis-straubing-bogen.de
(0)
Gleichstellungsbeauftragte Stadt Straubing
33.96 km von Niederviehbach
Anschrift:Am Platzl 31, 94315 Straubing
Telefon:09421944981
Fax:09421944944
E-Mail:gleichstellung@straubing.de
(0)
Integrationsbeauftragter Stadt Eggenfelden
35.72 km von Niederviehbach
Anschrift:Rathausplatz 1, 84307 Eggenfelden
Telefon:01708925945
E-Mail:bekiryilmaz68@web.de
(7)
Gleichstellungsstelle Landkreis Mühldorf a. Inn
41.06 km von Niederviehbach
Anschrift:Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn
Telefon:08631699696
Fax:08631699699
E-Mail:gerti.nuetzl@lra-mue.de
(0)
Gleichstellungsstelle Landratsamt Altötting
47.17 km von Niederviehbach
Anschrift:Bahnhofstr. 38 und 50, 84503 Altötting
Telefon:08671502103
Fax:08671502160
E-Mail:erwin.schneider@lra-aoe.de
Anschrift:Bajuwarenstr. 3, 85435 Erding
Telefon:08122581429
Fax:08122581139
E-Mail:gleichstellung@lra-ed.de
(2)
Integrationsbeauftragter der Stadt Kelheim
50.29 km von Niederviehbach
Anschrift:Schwalbenstr. 38, 93309 Kelheim
Telefon:094413342
(0)
Amt für Integration und Migration
51.11 km von Niederviehbach
Anschrift:Rathausplatz 4, 93047 Regensburg
Telefon:09415073772
Fax:09415073779
E-Mail:aim@regensburg.de
(0)
Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Regensburg
51.72 km von Niederviehbach
Anschrift:Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg
Telefon:09414009358
Fax:09414009299
E-Mail:gleichstellung@landratsamt-regensburg.de
FAQ und Ratgeber Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte in Niederviehbach? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte

Der Integrationsbeauftragte (auch: Beauftragte für Migration und Integration) hat die Aufgabe in der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune die Belange von Migranten zu vertreten und sich für ihre Integration einzusetzen. Der Amtsinhaber wurde ehemals als Ausländerbeauftragter bezeichnet. Meist ist sein Amt an das Sozialministerium angegliedert. Außerdem gehört der Integrationsbeauftragte der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber an.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt innerhalb einer Behörde, eines Unternehmens, einer Kommune oder einer sozialen Einrichtung die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird auch als Frauenbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit bezeichnet. Sie arbeitet in einem Frauenbüro, Gleichstellungsamt oder einer Gleichstellungsstelle als Frauenvertreterin und nimmt so die im jeweiligen Unternehmen interne Aufgaben wahr, die der Gleichstellung dienen.

Flüchtling: Definition

Im Unterschied zum Migranten gilt ein Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention als eine Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder sich wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

Aufenthaltsgesetz

Im Aufenthaltsgesetz sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland geregelt. Das Gesetz umfasst Regelungen u.a. zum Familiennachzug. Außerdem ist der Aufenthalt zum Zweck von Ausbildung und Erwerbstätigkeit aus familiären, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in dem Gesetz geregelt.

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