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Friedhofsämter in Reimlingen - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Beuthener Str. 6, 86720 Nördlingen
Telefon:0908125940
Fax:09081259450
E-Mail:info@vgries.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di 14-16 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Reimlingen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Friedhofsverwaltung Nördlingen
3.54 km von Reimlingen
Anschrift:Eisengasse 6, 86720 Nördlingen
Telefon:0908184161
Fax:0908184330
E-Mail:stadtverwaltung@noerdlingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 und Mo-Do 14.00-16.00 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Möttingen
4.79 km von Reimlingen
Anschrift:Dorfplatz 12, 86753 Möttingen
Telefon:0908396100
Fax:09083961015
E-Mail:gemeinde@moettingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
Do nur nach Terminvereinbarung
Anschrift:Weinstr. 19, 86757 Wallerstein
Telefon:09081276012
Fax:09081276020
E-Mail:altenburger@vg-wallerstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Anschrift:Marktplatz 1, 73441 Bopfingen
Telefon:073628010
Fax:0736280150
E-Mail:infobopfingen@bopfingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 16-17 Uhr und Do 16-18 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Harburg
13.04 km von Reimlingen
Anschrift:Schloßstraße 1, 86655 Harburg
Telefon:09080969923
Fax:09080969940
E-Mail:poststelle@stadt-harburg-schwaben.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Friedhofsamt Reimlingen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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