Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 23, 86653 Monheim |
Telefon: | 0909190910 |
Fax: | 09091909144 |
E-Mail: | info@vg-monheim.de |
Anschrift: | Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth |
Telefon: | 0906740 |
Fax: | 090674273 |
E-Mail: | info@lra-donau-ries.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kastnerplatz 1, 91804 Mörnsheim |
Telefon: | 0914583150 |
Fax: | 09145831521 |
E-Mail: | markt@moernsheim.de |
Anschrift: | Untere Hauptstr. 15, 91799 Langenaltheim |
Telefon: | 0914583300 |
Fax: | 09145833030 |
E-Mail: | gemeinde@langenaltheim.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 8, 91807 Solnhofen |
Telefon: | 0914583200 |
Fax: | 09145832050 |
E-Mail: | gemeinde@solnhofen.de |
Anschrift: | Papst-Viktor-Str. 35, 91795 Dollnstein |
Telefon: | 08422987950 |
E-Mail: | poststelle@dollnstein.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 91788 Pappenheim |
Telefon: | 091436060 |
Fax: | 0914360650 |
E-Mail: | stadtpappenheim@pappenheim.de |
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Rögling liegt im schwäbischen Landkreis Donau-Ries und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Monheim an. Die Gemeinde im Ferienland Donau-Ries besteht aus einer Gemarkung und wurde bereits im Jahre 1035...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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