Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstraße 1, 85646 Anzing |
Telefon: | 08121474418 |
Fax: | 08121474468 |
E-Mail: | info@anzing.bayern.de |
Anschrift: | Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg |
Telefon: | 08092823154 |
Fax: | 08092823210 |
E-Mail: | poststelle@lra-ebe.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstraße 3, 85586 Poing |
Telefon: | 081219794141 |
Fax: | 081219794950 |
E-Mail: | post@poing.de |
Anschrift: | Schloßplatz 2, 85570 Markt Schwaben |
Telefon: | 0812141872 |
Fax: | 0812141850 |
E-Mail: | poststelle@markt-schwaben.de |
Anschrift: | Mühldorfer Str. 4, 85661 Forstinning |
Telefon: | 08121930921 |
Fax: | 08121930930 |
E-Mail: | gemeinde@forstinning.bayern.de |
Anschrift: | Geltinger Straße 18, 85652 Pliening |
Telefon: | 0812179330 |
Fax: | 081217936330 |
E-Mail: | info@pliening.de |
Anschrift: | Münchner Str. 1 , 85551 Kirchheim bei München |
Telefon: | 089909092202 |
Fax: | 089909098900 |
E-Mail: | m.hetmanski@kirchheim-heimstetten.de |
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Die Gemeinde Anzing liegt im oberbayerischen Landkreis Ebersberg. Eine erste urkundliche Erwähnung ist für das Jahr 812 nachgewiesen. München liegt nur etwa 22 km und die Kreisstadt nur 14 km von der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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