Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 1, 85625 Glonn |
Telefon: | 0809390970 |
Fax: | 08093909711 |
E-Mail: | gemeinde@glonn.de |
Anschrift: | Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg |
Telefon: | 08092823154 |
Fax: | 08092823210 |
E-Mail: | poststelle@lra-ebe.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchgasse 4, 85653 Aying |
Telefon: | 08095909523 |
Fax: | 080952353 |
E-Mail: | gemeinde@aying.de |
Anschrift: | Rosenheimer Straße 26, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn |
Telefon: | 0810288854 |
Fax: | 0810288954 |
E-Mail: | susanne.deuter@hksbr.de |
Anschrift: | Münchner Str. 5, 85649 Brunnthal |
Telefon: | 0810289010 |
Fax: | 0810289099 |
E-Mail: | poststelle@brunnthal.bayern.de |
Anschrift: | Pfarrer-Wenk-Platz 1, 85662 Hohenbrunn |
Telefon: | 0810280016 |
Fax: | 0810280013 |
E-Mail: | info@hohenbrunn.de |
Anschrift: | Schulstraße 13, 85604 Zorneding |
Telefon: | 081063840 |
Fax: | 0810638499 |
E-Mail: | info@zorneding.de |
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Die südwestlichste Gemeinde des Landkreises Ebersfeld ist Egmating in Oberbayern. Die Ortschaft wurde in zwei Urkunden aus den Jahren 794 und 802 erwähnt. Sehenswert ist die kleine Kirche des Ortes.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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