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Jugendämter in Emmering (Kreis Ebersberg) - Öffnungszeiten

Info zu Jugendamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(36)
Kreisjugendamt des Landkreises
11.79 km von Emmering (Kreis Ebersberg)
Anschrift:Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg
Telefon:08092823256
Fax:08092823220
E-Mail:jugendamt@lra-ebe.de
Öffnungs­zeiten:Servicezeiten Empfang:
Mo-Mi 7:30-17 Uhr
Do 7:30-18 Uhr
Fr 7:30-12:30 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Emmering (Kreis Ebersberg)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(45)
Kreisjugendamt
15.33 km von Emmering (Kreis Ebersberg)
Anschrift:Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim
Telefon:080313922301
Fax:080313929001
E-Mail:kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:15-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
(18)
Jugendamt
16 km von Emmering (Kreis Ebersberg)
Anschrift:Reichenbachstr. 8, 83022 Rosenheim
Telefon:080313651495
Fax:080313652021
E-Mail:jugendamt@rosenheim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(51)
Jugendamt des Landkreises
27.77 km von Emmering (Kreis Ebersberg)
Anschrift:Rosenheimer Str. 12, 83714 Miesbach
Telefon:080257044200
Fax:0802570477040
E-Mail:buergerservice@lra-mb.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Do 13:30-18 Uhr
(21)
Jugendamt des Landkreises
37.38 km von Emmering (Kreis Ebersberg)
Anschrift:Alois-Schießl-Platz 8, 85435 Erding
Telefon:08122581214
Fax:08122581279
E-Mail:poststelle@lra-ed.de
Öffnungs­zeiten:Montag - Freitag 7.30 - 12.30 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr
(259)
Jugendamt des Landkreises München
38.55 km von Emmering (Kreis Ebersberg)
Anschrift:Mariahilfplatz 17, 81541 München
Telefon:08962210
Fax:08962212278
E-Mail:poststelle@lra-m.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Jugendamt

Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.

Geschichte des Jugendamtes

Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.

Organisation von Jugendämtern

Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.

Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).

Jugendschutz

Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.

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