Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausstraße 3, 85586 Poing |
Telefon: | 081219794160 |
Fax: | 081219794950 |
E-Mail: | post@poing.de |
Anschrift: | Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg |
Telefon: | 08092823120 |
Fax: | 080928239120 |
E-Mail: | poststelle@lra-ebe.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Geltinger Straße 18, 85652 Pliening |
Telefon: | 0812179331 |
Fax: | 081217936331 |
E-Mail: | info@pliening.de |
Anschrift: | Schulstraße 1, 85646 Anzing |
Telefon: | 0812147440 |
Fax: | 08121474422 |
E-Mail: | info@anzing.bayern.de |
Anschrift: | Münchner Straße 6, 85551 Kirchheim bei München |
Telefon: | 089909095000 |
Fax: | 089909098900 |
E-Mail: | gemeinde@kirchheim-heimstetten.de |
Anschrift: | Schloßplatz 2, 85570 Markt Schwaben |
Telefon: | 0812141836 |
Fax: | 0812141850 |
E-Mail: | poststelle@markt-schwaben.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen |
Telefon: | 08990997422 |
Fax: | 08990997436 |
E-Mail: | ziegler@feldkirchen.de |
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Poing ist eine oberbayerische Gemeinde des Ebersberger Kreises. Erstmals wurde die Ortschaft zwischen 859 und 875 in einer Urkunde erwähnt. Sehenswert sind ein Klangstein und der Wildpark Poing. Es fährt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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