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Ausländerbehörden in Zorneding - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(58)
Ausländeramt des Landkreises
10.89 km von Zorneding
Anschrift:Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg
Telefon:080928230
Fax:08092823222
E-Mail:auslaenderamt@lra-ebe.de
Öffnungs­zeiten:Servicezeiten Empfang:
Mo-Mi 7:30-17 Uhr
Do 7:30-18 Uhr
Fr 7:30-12:30 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Zorneding

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(145)
Ausländerbehörde des Landkreises München
18.39 km von Zorneding
Anschrift:Ludmillastraße 26, 81543 München
Telefon:08962211400
Fax:08962212319
E-Mail:poststelle@lra-m.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(94)
Ausländerbehörde
20.78 km von Zorneding
Anschrift:Ruppertstr. 19, 80466 München
Telefon:08923396010
E-Mail:auslaenderbehoerde.kvr@muenchen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(27)
Ausländeramt des Landkreises
25.66 km von Zorneding
Anschrift:Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding
Telefon:08122580
Fax:08122581272
E-Mail:auslaenderamt@lra-ed.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Di+Do 14-17 Uhr
(23)
Ausländerbehörde Finkenstein
29.51 km von Zorneding
Anschrift:Am Weiher, 85716 Unterschleißheim
Telefon:08962211400
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(24)
Ausländeramt des Landkreises
32.66 km von Zorneding
Anschrift:Münchner Str. 3, 83714 Miesbach
Telefon:080257042110
Fax:0802570477040
E-Mail:auslaenderangelegenheiten@lra-mb.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Do 13:30-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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