Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt |
Telefon: | 0842170210 |
Fax: | 0842170222 |
E-Mail: | poststelle@lra-ei.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Spitalstr. 3, 85049 Ingolstadt |
Telefon: | 08413052321 |
Fax: | 08413052330 |
E-Mail: | vmg@ingolstadt.de |
Anschrift: | Hemauer Str. 48, 93309 Kelheim |
Telefon: | 094412073500 |
Fax: | 094412073550 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-kelheim.de |
Anschrift: | Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a.d. Donau |
Telefon: | 08431570 |
Fax: | 0843157205 |
E-Mail: | fuehrerscheinstelle@neuburg-schrobenhausen.de |
Anschrift: | Johann-Hösl-Str. 11, 93053 Regensburg |
Telefon: | 094150793200 |
Fax: | 09415072329 |
E-Mail: | ordnungsamt@regensburg.de |
Anschrift: | Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg |
Telefon: | 09414009390 |
Fax: | 09414009493 |
E-Mail: | strassenverkehr@landratsamt-regensburg.de |
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Altmannstein im Landkreis Eichstätt liegt im Schambachtal im Naturpark Altmühltal an den südöstlichen Ausläufern der Fränkischen Alb. Schon 1331 erhielt der Ort die Marktrechte. Sehenswert sind unter...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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