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Stadtkassen in Stammham (bei Ingolstadt) - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Gemeindekasse Verwaltungsgemeinschaft Marktl Stammham
0.79 km von Stammham (bei Ingolstadt)
Anschrift:Marktplatz 1, 84533 Marktl
Telefon:0867898880
Fax:08678988844
E-Mail:markt@marktl.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Kasse Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels
18.61 km von Stammham (bei Ingolstadt)
Anschrift:Schulstr. 9, 85128 Nassenfels
Telefon:08424891135
Fax:08424891155
E-Mail:poststelle@nassenfels.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-17 Uhr und Mi 16-18 Uhr
Dienstag geschlossen
Weitere Behörden in der Nähe von Stammham (bei Ingolstadt)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Kasse Hepberg
4.72 km von Stammham (bei Ingolstadt)
Anschrift:Schulstr. 5, 85120 Hepberg
Telefon:08456916817
Fax:08456916810
E-Mail:poststelle@hepberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mi 14.00 - 18.00 Uhr
(0)
Kasse Wettstetten
5.67 km von Stammham (bei Ingolstadt)
Anschrift:Kirchplatz 10, 85139 Wettstetten
Telefon:08419943620
Fax:08419943666
E-Mail:lea.marquart@wettstetten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 und Mo 15:00-17:00 Uhr, Mi 14:00-18:00 Uhr - dienstags geschlossen
(0)
Kasse Lenting
6.16 km von Stammham (bei Ingolstadt)
Anschrift:Rathausplatz 1, 85101 Lenting
Telefon:08456929532
Fax:08456929540
E-Mail:poststelle@lenting.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 15.00-17.30 Uhr
(0)
Kasse Kösching
6.67 km von Stammham (bei Ingolstadt)
Anschrift:Marktplatz 1, 85092 Kösching
Telefon:08456989116
Fax:08456989134
E-Mail:info@markt-koesching.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30 - 12.00 Uhr, Mo 15:00 - 17:00, Do 15:00 - 18:00
Mi nach Terminvereinbarung
(0)
Kasse Denkendorf (im Landkreis Eichstätt)
6.95 km von Stammham (bei Ingolstadt)
Anschrift:Wassertal 2, 85095 Denkendorf
Telefon:08466941619
Fax:08466941666
E-Mail:poststelle@gemeinde-denkendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Stammham (bei Ingolstadt)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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