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Sozialämter in Herzogenaurach - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(10)
Sozialamt
0.1 km von Herzogenaurach
Anschrift:Wiesengrund 1, 91074 Herzogenaurach
Telefon:09132901277
Fax:09132901179
E-Mail:rathaus@herzogenaurach.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8:30-12:30 Uhr
Di 7:30-12:30 Uhr und 13:30-16 Uhr
Do 8:30-12:30 Uhr und 15-18 Uhr
(4)
Sozialamt des Landkreises
9.34 km von Herzogenaurach
Anschrift:Nägelsbachstraße 1, 91054 Erlangen
Telefon:091318031700
Fax:09131803491700
E-Mail:poststelle@erlangen-hoechstadt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Herzogenaurach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Sozialamt
4.27 km von Herzogenaurach
Anschrift:Lange Straße 2, 91086 Aurachtal
Telefon:091327750
Fax:0913277519
E-Mail:gemeinde@aurachtal.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr
Di 7-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18:30 Uhr
(1)
Sozialamt
4.85 km von Herzogenaurach
Anschrift:Vacher Str. 25, 90587 Obermichelbach
Telefon:0911997550
Fax:09119975511
E-Mail:poststelle@vg-obermichelbach-tuchenbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr
(2)
Sozialamt
6.29 km von Herzogenaurach
Anschrift:Neustädter Straße 7, 90617 Puschendorf
Telefon:09101909535
Fax:09101909513
E-Mail:gemeinde@puschendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(4)
Sozialamt
6.42 km von Herzogenaurach
Anschrift:Nürnberger Str. 2, 90587 Veitsbronn
Telefon:09117520826
Fax:09117520838
E-Mail:gemeinde@veitsbronn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
(2)
Sozialamt
6.83 km von Herzogenaurach
Anschrift:Gerbersleite 2, 91085 Weisendorf
Telefon:0913571200
Fax:09135712040
E-Mail:markt@weisendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr Di 7:30 bis 12:00 Uhr Do 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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