Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Wiesengrund 1, 91074 Herzogenaurach |
Telefon: | 091329010 |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 91052 Erlangen |
Telefon: | 09131862835 |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Erlanger Straße 2, 91448 Emskirchen |
Telefon: | 0910482920 |
Anschrift: | Würzburger Straße 33, 91413 Neustadt an der Aisch |
Telefon: | 0916166635 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Obere Brauhausgasse 7, 91315 Höchstadt an der Aisch |
Telefon: | 09193626132 |
Anschrift: | Neue Straße 16, 91459 Markt Erlbach |
Telefon: | 0910692930 |
Anschrift: | Marktplatz 5, 96132 Schlüsselfeld |
Telefon: | 0955292220 |
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Die Gemeinde Oberreichenbach liegt im Landkreis Erlangen-Höchstadt in Mittelfranken. Eine erste Erwähnung der Ortschaft geht auf das 12. Jahrhundert zurück. Die Lage des Ortes lädt den Besucher zu...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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