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Anschrift: | Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg |
Telefon: | 0919270940 |
Fax: | 0919270970 |
E-Mail: | info@graefenberg.de |
Anschrift: | Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim |
Telefon: | 09191860 |
Fax: | 09191863008 |
E-Mail: | ordnungsamt@lra-fo.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Badstraße 166, 91349 Egloffstein |
Telefon: | 09197629212 |
Fax: | 09197629220 |
E-Mail: | teichmann@egloffstein.de |
Anschrift: | Bürgermeister-Zeiß-Platz 1, 91338 Igensdorf |
Telefon: | 09192925265 |
Fax: | 09192925260 |
E-Mail: | stephanie.seeger@igensdorf.de |
Anschrift: | Teichstr. 5, 91286 Obertrubach |
Telefon: | 0924598816 |
Fax: | 0924598820 |
E-Mail: | gemeinde@obertrubach.de |
Anschrift: | Innerer Markt 1, 91077 Neunkirchen am Brand |
Telefon: | 0913470555 |
Fax: | 0913470580 |
E-Mail: | info@neunkirchen-am-brand.de |
Anschrift: | Hauptstraße 53, 91356 Kirchehrenbach |
Telefon: | 0919179890 |
Fax: | 09191798990 |
E-Mail: | info@kirchehrenbach.de |
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Gräfenberg im Landkreis Forchheim liegt nördlich von Nürnberg an der Kalkach und gilt als das südliche Eingangstor zur Fränkischen Schweiz. Schon 1172 fand der Ort seine erste schriftliche Nennung...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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