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Grundbuchämter in Hausen b. Forchheim - Öffnungszeiten

Info zu Grundbuchamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Grundbuchamt Forchheim
4.59 km von Hausen b. Forchheim
Anschrift:Kapellenstraße 15, 91301 Forchheim
Telefon:091917100
Fax:09191710101
E-Mail:poststelle@ag-fo.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Hausen b. Forchheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(50)
Grundbuchamt Erlangen
10.24 km von Hausen b. Forchheim
Anschrift:Schuhstraße 14 , 91052 Erlangen
Telefon:091317820
Fax:09131782250
E-Mail:poststelle@ag-er.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(51)
Grundbuchamt Fürth
23.17 km von Hausen b. Forchheim
Anschrift:Alexanderstr. 24 , 90762 Fürth
Telefon:091174380
Fax:09117438199
E-Mail:poststelle@ag-fue.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(21)
Grundbuchamt Bamberg
24.83 km von Hausen b. Forchheim
Anschrift:Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg
Telefon:09518330
Fax:09518332070
E-Mail:poststelle@ag-ba.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(18)
Grundbuchamt
25.52 km von Hausen b. Forchheim
Anschrift:Flaschenhofstraße 35, 90429 Nürnberg
Telefon:091132101
Fax:09113212617
E-Mail:poststelle@ag-n.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(27)
Grundbuchamt Neustadt an der Aisch
31.9 km von Hausen b. Forchheim
Anschrift:Bamberger Straße 28, 91413 Neustadt an der Aisch
Telefon:091617840
Fax:09161784184
E-Mail:poststelle@ag-nea.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.

Aufgaben der Grundbuchämter

Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.

Führen des Grundbuchs

Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.

Grundbucheinträge verwalten

Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind  die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.

Grundbucheinsicht

Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.

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