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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Freising

Info zu Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Landshuter Str. 31, 83356 Freising
Telefon:08161600731
Fax:08161600587
E-Mail:gleichstellungsstelle@kreis-fs.de
Anschrift:Bajuwarenstr. 3, 85435 Erding
Telefon:08122581429
Fax:08122581139
E-Mail:gleichstellung@lra-ed.de
(2)
Gleichstellungsstelle Landkreis Dachau
24.77 km von Freising
Anschrift:Weiherweg 16, 85221 Dachau
Telefon:0813174379
Fax:0813174380
Anschrift:Franziskanerstr. 8, 81169 München
Telefon:08923340542
Fax:08923340543
E-Mail:interkulturellearbeit.soz@muenchen.de
Anschrift:Mariahilfplatz 17, 81541 München
Telefon:08962212563
Fax:0896221442563
E-Mail:danabasa@lra-m.bayern.de
Anschrift:Veldener Str. 15, 84036 Landshut
Telefon:08714081153
Fax:0871408161153
E-Mail:abt5@landkreis-landshut.de
Anschrift:Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck
Telefon:08141519209
Fax:08141519895
E-Mail:heidi.harnisch@lra-ffb.de
Anschrift:Eichthalstr. 5, 85560 Ebersberg
Telefon:08092823205
Fax:080928239205
E-Mail:stefanie.geisler@lra-ebe.de
Anschrift:Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt
Telefon:08413051166
Fax:08413051169
E-Mail:gleichstellungsstelle@ingolstadt.de
Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte

Der Integrationsbeauftragte (auch: Beauftragte für Migration und Integration) hat die Aufgabe in der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune die Belange von Migranten zu vertreten und sich für ihre Integration einzusetzen. Der Amtsinhaber wurde ehemals als Ausländerbeauftragter bezeichnet. Meist ist sein Amt an das Sozialministerium angegliedert. Außerdem gehört der Integrationsbeauftragte der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber an.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt innerhalb einer Behörde, eines Unternehmens, einer Kommune oder einer sozialen Einrichtung die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird auch als Frauenbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit bezeichnet. Sie arbeitet in einem Frauenbüro, Gleichstellungsamt oder einer Gleichstellungsstelle als Frauenvertreterin und nimmt so die im jeweiligen Unternehmen interne Aufgaben wahr, die der Gleichstellung dienen.

Flüchtling: Definition

Im Unterschied zum Migranten gilt ein Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention als eine Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder sich wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

Aufenthaltsgesetz

Im Aufenthaltsgesetz sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland geregelt. Das Gesetz umfasst Regelungen u.a. zum Familiennachzug. Außerdem ist der Aufenthalt zum Zweck von Ausbildung und Erwerbstätigkeit aus familiären, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in dem Gesetz geregelt.

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