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Hochbauämter in Neufahrn bei Freising - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
0.66 km von Neufahrn bei Freising
Anschrift:Bahnhofstr. 32, 85375 Neufahrn bei Freising
Telefon:081659751210
Fax:0816597518021
E-Mail:bau@neufahrn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Di 14:00-16:00 Uhr, Do 15:00-18:00 Uhr
(1)
Bauamt des Landkreises
12.39 km von Neufahrn bei Freising
Anschrift:Landhuter Str. 31, 85356 Freising
Telefon:08161600180
Fax:08161600171
E-Mail:poststelle@kreis-fs.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Neufahrn bei Freising

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt (Gemeinde Eching)
3.69 km von Neufahrn bei Freising
Anschrift:Fürholzener Straße 14, 85386 Eching
Telefon:08931900012
Fax:08931900082
E-Mail:gemeinde@eching.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-16 Uhr
Di, Mi, Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 15-18 Uhr
(2)
Bauamt
5.75 km von Neufahrn bei Freising
Anschrift:Rathausplatz 1, 85399 Hallbergmoos
Telefon:08115522442
Fax:08115522444
E-Mail:info@hallbergmoos.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 & Do 14.00-18.30 Uhr
(4)
Bauamt
6.85 km von Neufahrn bei Freising
Anschrift:Rathausplatz 3, 85748 Garching bei München
Telefon:08932089184
Fax:089320899184
E-Mail:stadt@garching.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 15.00 - 18.00 Uhr
(2)
Bauamt
8.32 km von Neufahrn bei Freising
Anschrift:Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim
Telefon:08931009127
Fax:0893103705
E-Mail:stadt@ush.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Fr 8-12:30 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(1)
Bauamt
8.53 km von Neufahrn bei Freising
Anschrift:Hauptstraße 15, 85778 Haimhausen
Telefon:0813393030
Fax:08133930330
E-Mail:poststelle@haimhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16:30 Uhr und Do 15:30-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Neufahrn bei Freising
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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