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Ordnungsämter in Neufahrn bei Freising - Öffnungszeiten

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Ordnungsamt
0.66 km von Neufahrn bei Freising
Anschrift:Bahnhofstr. 32, 85375 Neufahrn bei Freising
Telefon:081659751120
Fax:081659751290
E-Mail:hauptamt@neufahrn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Di 14:00-16:00 Uhr, Do 15:00-18:00 Uhr
(5)
Ordnungsamt des Landkreises
12.39 km von Neufahrn bei Freising
Anschrift:Landhuter Str. 31, 85356 Freising
Telefon:08161600343
Fax:08161600694
E-Mail:poststelle@kreis-fs.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Neufahrn bei Freising

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(7)
Ordnungsamt (Gemeinde Eching)
3.69 km von Neufahrn bei Freising
Anschrift:Fürholzener Straße 14, 85386 Eching
Telefon:08931900022
Fax:08931900080
E-Mail:gemeinde@eching.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-16 Uhr
Di, Mi, Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 15-18 Uhr
(2)
Ordnungsamt
5.75 km von Neufahrn bei Freising
Anschrift:Rathausplatz 1, 85399 Hallbergmoos
Telefon:08115522318
Fax:08115522333
E-Mail:info@hallbergmoos.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 & Do 14.00-18.30 Uhr
(10)
Ordnungsamt
6.85 km von Neufahrn bei Freising
Anschrift:Rathausplatz 3, 85748 Garching bei München
Telefon:08932089169
Fax:089320899169
E-Mail:ordnungsamt@garching.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 15.00 - 18.00 Uhr
(17)
Ordnungsamt
8.32 km von Neufahrn bei Freising
Anschrift:Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim
Telefon:08931009250
Fax:0893103705
E-Mail:stadt@ush.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Fr 8-12:30 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(3)
Ordnungsamt
8.53 km von Neufahrn bei Freising
Anschrift:Hauptstraße 15, 85778 Haimhausen
Telefon:0813393030
Fax:08133930399
E-Mail:poststelle@haimhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16:30 Uhr und Do 15:30-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Neufahrn bei Freising
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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