Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstr. 32, 85375 Neufahrn bei Freising |
Telefon: | 081659751120 |
Fax: | 081659751290 |
E-Mail: | hauptamt@neufahrn.de |
Anschrift: | Landhuter Str. 31, 85356 Freising |
Telefon: | 08161600343 |
Fax: | 08161600694 |
E-Mail: | poststelle@kreis-fs.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Fürholzener Straße 14, 85386 Eching |
Telefon: | 08931900022 |
Fax: | 08931900080 |
E-Mail: | gemeinde@eching.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85399 Hallbergmoos |
Telefon: | 08115522318 |
Fax: | 08115522333 |
E-Mail: | info@hallbergmoos.de |
Anschrift: | Rathausplatz 3, 85748 Garching bei München |
Telefon: | 08932089169 |
Fax: | 089320899169 |
E-Mail: | ordnungsamt@garching.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim |
Telefon: | 08931009250 |
Fax: | 0893103705 |
E-Mail: | stadt@ush.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstraße 15, 85778 Haimhausen |
Telefon: | 0813393030 |
Fax: | 08133930399 |
E-Mail: | poststelle@haimhausen.de |
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Neufahrn ist eine oberbayerische Gemeinde im Landkreis Freising. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft ist für das Jahr 804 nachgewiesen. München liegt nur etwa 20 km und die Kreisstadt ca. 10 km...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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