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Ausländerbehörden in Innernzell - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(21)
Ausländeramt des Landkreises
19.78 km von Innernzell
Anschrift:Grafenauer Str. 44, 94078 Freyung
Telefon:08551570
Fax:08551574507
E-Mail:info@lra.landkreis-frg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-16 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
Weitere Behörden in der Nähe von Innernzell

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(18)
Ausländeramt des Landkreises
16.72 km von Innernzell
Anschrift:Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Telefon:09921601349
Fax:09921601100
E-Mail:poststelle@lra.landkreis-regen.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(33)
Ausländeramt des Landkreises
24.28 km von Innernzell
Anschrift:Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf
Telefon:099131000
Fax:0991310041250
E-Mail:poststelle@lra-deg.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Mi 7:30-12:30 Uhr
Di 7:30-12:30 Uhr und 13:30-16 Uhr
Do 7:30-17 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
(38)
Ausländeramt des Landkreises Passau
33.43 km von Innernzell
Anschrift:Domplatz 11, 94032 Passau
Telefon:08513971
Fax:08512894
E-Mail:auslaenderamt@landkreis-passau.de
Öffnungs­zeiten:Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung
(14)
Ausländeramt
33.54 km von Innernzell
Anschrift:Rathausplatz 1, 94032 Passau
Telefon:0851396564
Fax:0851934180
E-Mail:auslaenderamt@passau.de
Öffnungs­zeiten:bitte um Terminvereinbarung
Anschrift:Leutnerstraße 15, 94315 Straubing
Telefon:09421973240
Fax:09421973230
E-Mail:poststelle@landkreis-straubing-bogen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:45-12 Uhr sowie Do 13-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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