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Anschrift: | Augsburger Str. 12, 82291 Mammendorf |
Telefon: | 081458440 |
Fax: | 081451225 |
E-Mail: | info@vgmammendorf.de |
Anschrift: | Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck |
Telefon: | 081415190 |
Fax: | 08141519450 |
E-Mail: | poststelle@lra-ffb.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ammerseestr. 8, 82272 Moorenweis |
Telefon: | 0814693040 |
Fax: | 08146930470 |
E-Mail: | poststelle@moorenweis.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstraße 64, 82284 Grafrath |
Telefon: | 08144930415 |
Fax: | 08144930429 |
E-Mail: | info@vg-grafrath.de |
Anschrift: | Schloßweg 2, 82299 Türkenfeld |
Telefon: | 08193930711 |
Fax: | 08193930729 |
E-Mail: | gemeinde@tuerkenfeld.de |
Anschrift: | Schulstraße 13, 82269 Geltendorf |
Telefon: | 08193932126 |
Fax: | 08193932123 |
E-Mail: | reichel.gemeinde@geltendorf.de |
Anschrift: | Hauptstraße 31, 82256 Fürstenfeldbruck |
Telefon: | 081412813341 |
Fax: | 081412821199 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Westlich von München entfernt liegt die Gemeinde Jesenwang. Sie gehört zum oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck. Zu besichtigen gibt es die schöne katholische Pfarrkirche "St. Michael". Die Kirche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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