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Gerichtsvollzieher in Landsberied - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Stadelbergerstr. 5, 82256 Fürstenfeldbruck
Telefon:08141511122
Fax:08141511133
E-Mail:poststelle@ag-ffb.bayern.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Bäumenstrasse 32, 90762 Fürth
Telefon:091174380
Fax:09117438199
E-Mail:poststelle@ag-fue.bayern.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Landsberied
Anschrift:Rathausplatz 11, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon:088219280
Fax:08821928100
E-Mail:poststelle@ag-gap.bayern.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Obergerichtsvollzieher Nanig
11.85 km von Landsberied
Anschrift:Seestr. 8, 82266 Buch
Telefon:081437046
Fax:08143998949
Sprechzeiten:Di+-Do 9-10 Uhr
(12)
Hauptgerichtsvollzieher Becker
20.63 km von Landsberied
Anschrift:Andechser Str. 40, 82319 Starnberg
Telefon:08151746646
Fax:08151746646
Sprechzeiten:Di+Do 8-9 Uhr sowie Mi 15-16 Uhr
(0)
Hauptgerichtsvollzieherin Hinkel
20.63 km von Landsberied
Anschrift:Andechser Str. 40, 82319 Starnberg
Telefon:081517084
Sprechzeiten:Mo-Di 9-10 Uhr und Do 13-14 Uhr
(19)
Gerichtsvollzieherin Gütter
21.02 km von Landsberied
Anschrift:Wangenerstr. 18, 82319 Starnberg
Telefon:08151666408
Fax:081514463119
Sprechzeiten:Mo-Di 13-14 Uhr sowie Do 12-14 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Landsberied? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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