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Anschrift: | Schmiedeweg 10, 82496 Oberau |
Telefon: | 08814920015 |
Fax: | 08814920020 |
E-Mail: | info@gemeinde-oberau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Gern 1, 82490 Farchant |
Telefon: | 08821961621 |
Fax: | 08821961622 |
E-Mail: | kaemmerei@gemeinde-farchant.de |
Anschrift: | Ludwig-Thoma-Straße 10, 82487 Oberammergau |
Telefon: | 0882232220 |
Fax: | 0882232233 |
E-Mail: | kaemmerei@gemeinde-oberammergau.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen |
Telefon: | 088219103203 |
Fax: | 088219103000 |
E-Mail: | kaemmerei@gapa.de |
Anschrift: | Dorfstrasse 23, 82497 Unterammergau |
Telefon: | 08822932242 |
Fax: | 088227285 |
E-Mail: | kaemmerei@unterammergau.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 82441 Ohlstadt |
Telefon: | 08841671222 |
Fax: | 08841671244 |
E-Mail: | info@ohlstadt.de |
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Im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen liegt Oberau. Die Gemeinde wurde 750 erstmals in einer Urkunde erwähnt. Das örtliche Leben ist stark durch Vereine geprägt. Die Ortschaft liegt in der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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