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Sozialämter in Oberau - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
0.51 km von Oberau
Anschrift:Schmiedeweg 10, 82496 Oberau
Telefon:08824920010
Fax:08824920020
E-Mail:info@gemeinde-oberau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:00-12:00 Uhr
(3)
Sozialamt des Landkreises
8.5 km von Oberau
Anschrift:Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon:08821751251
Fax:08821751380
E-Mail:poststelle@lra-gap.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-12:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Oberau

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
4.35 km von Oberau
Anschrift:Am Gern 1, 82490 Farchant
Telefon:08821961613
Fax:08821961622
E-Mail:ewo@gemeinde-farchant.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 16.00-18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
7.01 km von Oberau
Anschrift:Ludwig-Thoma-Strasse 10, 82487 Oberammergau
Telefon:0882232234
Fax:0882232233
E-Mail:info@gemeinde-oberammergau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(2)
Sozialamt
8.16 km von Oberau
Anschrift:Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon:088219103132
Fax:088219103002
E-Mail:rentenstelle@gapa.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-13.00 Uhr, Do 14.00-17.00 Uhr
(2)
Sozialamt
10.28 km von Oberau
Anschrift:Dorfstr. 23, 82497 Unterammergau
Telefon:08822932243
Fax:088227285
E-Mail:ewo@unterammergau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mi 16.00-18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
10.54 km von Oberau
Anschrift:Rathausplatz 1, 82441 Ohlstadt
Telefon:0884167120
Fax:08841671244
E-Mail:info@ohlstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 00 - 12.00 Uhr, Di 14.00 - 16.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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