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Anschrift: | Marktstr. 19, 89362 Offingen |
Telefon: | 0822496970 |
Fax: | 08224969730 |
E-Mail: | rathaus@offingen.de |
Anschrift: | An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg |
Telefon: | 08221950 |
Fax: | 0822195240 |
E-Mail: | info@landkreis-guenzburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Professor-Bamann-Str. 22, 89423 Gundelfingen an der Donau |
Telefon: | 09073999235 |
Fax: | 09073999169 |
E-Mail: | zoeschinger@gundelfingen-donau.de |
Anschrift: | Hochstiftstr. 2, 89438 Holzheim |
Telefon: | 09075950917 |
Fax: | 09075950923 |
E-Mail: | kontakt@vgem-holzheim.de |
Anschrift: | Herzog-Georg-Straße 17, 89415 Lauingen (Donau) |
Telefon: | 09072998144 |
Fax: | 09072998197 |
E-Mail: | stadt@lauingen.de |
Anschrift: | Hauptstr. 28, 89356 Haldenwang |
Telefon: | 08222967676 |
Fax: | 08222967645 |
E-Mail: | info@vgem-hw.de |
Anschrift: | Gerichtsweg 8, 89331 Burgau |
Telefon: | 08222400625 |
Fax: | 082224006683 |
E-Mail: | rathaus@burgau.de |
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Vermutlich datiert die urkundliche Ersterwähnung von Gundremmingen in das 12. Jahrhundert. Der Ort ist an der Mündung der Mindel in die Donau gelegen. Durch das örtliche Kernkraftwerk ist Gundremmingen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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