ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Gerichtsvollzieher in Neuburg an der Kammel - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Günzburg
14.87 km von Neuburg an der Kammel
Anschrift:Ichenhauser Straße 16, 89312 Günzburg
Telefon:0822125883100
Fax:0822125883109
E-Mail:poststelle@ag-gz.bayern.de
(0)
Gerichtsvollzieherin Uhl
18.89 km von Neuburg an der Kammel
Anschrift:Augsburger Str. 60, 89312 Günzburg
Telefon:082219696706
Fax:082212040826
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr und Do 14-15 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Wecker
18.89 km von Neuburg an der Kammel
Anschrift:Augsburger Str. 60, 89312 Günzburg
Telefon:082212040825
Fax:082212040826
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr und Mi 10-11 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Linha
18.89 km von Neuburg an der Kammel
Anschrift:Augsburger Str. 60, 89312 Günzburg
Telefon:08221249996
Fax:082213698843
Sprechzeiten:Mo 13-15 Uhr und Mi 9-11 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Ziegler
18.89 km von Neuburg an der Kammel
Anschrift:Augsburger Str. 60, 89312 Günzburg
Telefon:08221369587
Fax:082213698846
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr und Do 10-12 Uhr
(9)
Gerichtsvollzieher López y López
19.02 km von Neuburg an der Kammel
Anschrift:Pfarrer-Bunz-Str. 6, 89312 Günzburg
Telefon:082213698844
Fax:082213695990
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr und Do 14-15 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin López y López
19.02 km von Neuburg an der Kammel
Anschrift:Pfarrer-Bunz-Str. 6, 89312 Günzburg
Telefon:08221204755
Fax:082213695990
Sprechzeiten:Di 8-9 Uhr Do 10-11 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Neuburg an der Kammel? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren