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Sozialämter in Kirchdorf (Hallertau) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
4.62 km von Kirchdorf (Hallertau)
Anschrift:Marienplatz 13, 93354 Siegenburg
Telefon:09444978417
Fax:09444978424
E-Mail:poststelle@siegenburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 13.00-18.00 Uhr
(3)
Sozialamt des Landkreises
17.06 km von Kirchdorf (Hallertau)
Anschrift:Donaupark 12, 93309 Kelheim
Telefon:094412075200
Fax:094412075260
E-Mail:poststelle@landkreis-kelheim.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Kirchdorf (Hallertau)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
4.56 km von Kirchdorf (Hallertau)
Anschrift:Marienplatz 1, 93352 Rohr in Niederbayern
Telefon:0878396080
Fax:08783960830
E-Mail:info@markt-rohr.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr: 8:00 - 12:00 Uhr, Di: 14:00 - 18:00 Uhr
(9)
Sozialamt
7.46 km von Kirchdorf (Hallertau)
Anschrift:Osterriedergasse 6, 93326 Abensberg
Telefon:0944391030
Fax:09443910339
E-Mail:stadt@abensberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-17:30 Uhr
(2)
Sozialamt
10.92 km von Kirchdorf (Hallertau)
Anschrift:Rathausplatz 1, 84098 Hohenthann
Telefon:08784961611
Fax:08784961650
E-Mail:gabi.auer@hohenthann.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13-16 Uhr und Do 13-18 Uhr
(1)
Sozialamt
10.95 km von Kirchdorf (Hallertau)
Anschrift:Neufahrner Str. 1, 84056 Rottenburg an der Laaber
Telefon:0878120632
Fax:08781206632
E-Mail:mail@rottenburg-laaber.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
(1)
Sozialamt
11.58 km von Kirchdorf (Hallertau)
Anschrift:Marktplatz 3, 84076 Pfeffenhausen
Telefon:0878296000
Fax:08782960022
E-Mail:poststelle@markt-pfeffenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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