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Sozialämter in Teugn - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
5.96 km von Teugn
Anschrift:Rathausstr. 4, 93342 Saal an der Donau
Telefon:094416810
Fax:0944168118
E-Mail:info@saal-donau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(3)
Sozialamt des Landkreises
10.57 km von Teugn
Anschrift:Donaupark 12, 93309 Kelheim
Telefon:094412075200
Fax:094412075260
E-Mail:poststelle@landkreis-kelheim.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Teugn

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
5.9 km von Teugn
Anschrift:Raiffeisenstraße 72, 93077 Bad Abbach
Telefon:0940595900
Fax:09405959050
E-Mail:info@bad-abbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo-Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
8.18 km von Teugn
Anschrift:Marktplatz 24, 84085 Langquaid
Telefon:094529120
Fax:0945291242
E-Mail:rathaus@langquaid.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr, Do 13.00-18.30 Uhr
(2)
Sozialamt
10.54 km von Teugn
Anschrift:Am Rathaus 5, 93080 Pentling
Telefon:09419208216
Fax:09419208220
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 bis 12.00 & Mo 14.00 bis 16.00 Uhr, Do 14.00 bis 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
10.65 km von Teugn
Anschrift:Ludwigsplatz 16, 93309 Kelheim
Telefon:09441701271
Fax:09441701310
E-Mail:info@kelheim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Sozialamt
10.93 km von Teugn
Anschrift:Rathausplatz 1, 84069 Schierling
Telefon:0945193020
Fax:094513434
E-Mail:markt@schierling.de
Öffnungs­zeiten:Montag - Freitag 07.30-12.00 Uhr, Donnerstag 07.30-12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 19.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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