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Anschrift: | Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen |
Telefon: | 093219280 |
Fax: | 093219289999 |
E-Mail: | lra@kitzingen.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Str. 5, 97318 Kitzingen |
Telefon: | 093219166107 |
Fax: | 093219166150 |
E-Mail: | info@vgem-kitzingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Luitpold-Baumann-Str. 1, 97337 Dettelbach |
Telefon: | 09324304134 |
Fax: | 09324304117 |
E-Mail: | bauverwaltung@dettelbach.de |
Anschrift: | Schwarzacher Str. 4, 97320 Großlangheim |
Telefon: | 09325973223 |
Fax: | 09325973240 |
E-Mail: | stefan.adam@grosslangheim.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 97359 Schwarzach am Main |
Telefon: | 09324973917 |
Fax: | 09324973939 |
E-Mail: | markt@schwarzach-main.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 97350 Mainbernheim |
Telefon: | 09323804236 |
Fax: | 09323804233 |
E-Mail: | stadt@mainbernheim.de |
Anschrift: | Kilian-Wallrapp-Straße 1, 97288 Theilheim |
Telefon: | 093039812120 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | service@theilheim.bayern.de |
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Die Gemeinde Albertshofen liegt in Unterfranken im Landkreis Kitzingen. 1317 wurde die Ortschaft, die mit der Nachbargemeinde Mainstockheim durch die Mainfähre verbunden ist, erstmals in einer Urkunde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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