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Anschrift: | Bergstraße 21, 96369 Weißenbrunn |
Telefon: | 09261602121 |
Fax: | 09261602124 |
E-Mail: | info@weissenbrunn.de |
Anschrift: | Güterstraße 18, 96317 Kronach |
Telefon: | 09261678253 |
Fax: | 09261678211 |
E-Mail: | poststelle@lra-kc.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Rathaus 1, 96328 Küps |
Telefon: | 092646818 |
Fax: | 092646810 |
E-Mail: | rathaus@kueps.de |
Anschrift: | Marktplatz 5, 96317 Kronach |
Telefon: | 09261970 |
Fax: | 0926197325 |
E-Mail: | poststelle@stadt-kronach.de |
Anschrift: | Kirchplatz 3, 96364 Marktrodach |
Telefon: | 09261603111 |
Fax: | 09261603150 |
E-Mail: | info@marktrodach.de |
Anschrift: | Breiter Weg 27, 39288 Burg |
Telefon: | 03921909310 |
Fax: | 03921921600 |
E-Mail: | standesamt@stadt-burg.de |
Anschrift: | Vogtei 5, 96224 Burgkunstadt |
Telefon: | 0957238821 |
Fax: | 0957238835 |
E-Mail: | rathaus@burgkunstadt.de |
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An der B85 liegt die bayerische Gemeinde Weißenbrunn im Landkreis Kronach. Zwischen 1285 und 1287 erfolgte eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft, die am Rand des Frankenwaldes gelegen ist. Zu den...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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