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Ausländerbehörden in Ansbach (Landkreis) - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(39)
Ausländeramt des Landkreises Ansbach
0.77 km von Ansbach (Landkreis)
Anschrift:Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach
Telefon:09814680
Fax:09814681119
E-Mail:poststelle@landratsamt-ansbach.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Ansbach (Landkreis)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(45)
Amt für Ausländerwesen des Landkreises
30.35 km von Ansbach (Landkreis)
Anschrift:Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt an der Aisch
Telefon:09161920
Fax:09161921060
E-Mail:poststelle@kreis-nea.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr Do 14-17:30 Uhr
(41)
Ausländeramt des Landkreises Fürth
31.37 km von Ansbach (Landkreis)
Anschrift:Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf
Telefon:091197731312
Fax:091197731113
E-Mail:info@lra-fue.bayern.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Mi 7:30-16 Uhr
Do 7:30-17 Uhr
Fr 7:30-12:30 Uhr
(23)
Ausländeramt
32.78 km von Ansbach (Landkreis)
Anschrift:Nördliche Ringstraße 2a-c, 91126 Schwabach
Telefon:09122860207
Fax:09122860311
E-Mail:auslaenderamt@schwabach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
(32)
Ausländerbehörde
34.97 km von Ansbach (Landkreis)
Anschrift:Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth
Telefon:09119742350
Fax:09119742344
E-Mail:ausl@fuerth.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(100)
Ausländerbehörde
41.03 km von Ansbach (Landkreis)
Anschrift:Regensburger Straße 231, 90478 Nürnberg
Telefon:09112314700
Fax:09112315777
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Ausländerbehörde Ansbach (Landkreis)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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