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Sozialämter in Windelsbach - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Laiblestr. 31, 91541 Rothenburg ob der Tauber
Telefon:09861943540
Fax:09861943594
E-Mail:poststelle@vg-rothenburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 und Do 14.00 - 18.00 Uhr
(7)
Sozialamt des Landkreises Ansbach
20.52 km von Windelsbach
Anschrift:Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach
Telefon:09814680
Fax:09814681119
E-Mail:poststelle@landratsamt-ansbach.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Windelsbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Sozialamt
5.43 km von Windelsbach
Anschrift:Rathausplatz 1, 91593 Burgbernheim
Telefon:0984330914
Fax:0984330930
E-Mail:info@burgbernheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Mi 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
6.92 km von Windelsbach
Anschrift:Rathausstraße 7, 91617 Oberdachstetten
Telefon:0984597970
Fax:09845979770
E-Mail:poststelle@oberdachstetten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12.00 Uhr, Do 16.30 - 17.30 Uhr
(1)
Sozialamt
7.8 km von Windelsbach
Anschrift:Am Markt 1, 91598 Colmberg
Telefon:09803932918
Fax:09803932920
E-Mail:info@colmberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mi 8-12 Uhr nd 14-18 Uhr
Do-Fr 8-12 Uhr
(1)
Sozialamt
11.21 km von Windelsbach
Anschrift:Marktplatz 9, 91619 Obernzenn
Telefon:09844979911
Fax:09844979979
E-Mail:info@obernzenn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo 13:00-16:30 Uhr, Do 13:00-18:00 Uhr
(3)
Sozialamt
11.37 km von Windelsbach
Anschrift:Grüner Markt 1, 91541 Rothenburg ob der Tauber
Telefon:09861404250
Fax:09861404239
E-Mail:sozialstelle@rothenburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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